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Bei Rückfragen für Sie da: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Projektleiterin Gesundheitswirtschaft
Anne Spreitzer
Tel: 07721 922-156
spreitzer@vs.ihk.de

Quick-Check

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bietet Ihnen die Möglichkeit an, einen kurzen kostenfreien und selbst­ver­ständlich anonymen Selbsttest zum Thema "Gefährdungs­beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz" durchzuführen. Der Quick-Check dauert maximal 5 Minuten.

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Frage 1 Führen Sie eine Gefährdungs­beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz durch?


Frage 1a Wird die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft und aktualisiert?


Frage 1b Haben Sie keine neuen Maschinen angeschafft, keine neuen Systeme (z. B. Computersysteme) eingeführt, haben sich die Arbeitsbedingungen oder Arbeitsabläufe (z. B. Restrukturierung, Reorganisation von Tätigkeiten und Arbeitsabläufen) der Mitarbeiter nicht verändert?


Frage 2 Wissen Sie, dass die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeits­platz für jeden Arbeitgeber gesetzliche Pflicht ist?


Frage 3 Sind die Mitarbeiter der Firma keiner der folgenden oder ähnlichen Arbeitsbedingungen ausgesetzt?

  • Lärm
  • Kälte, Hitze
  • extreme Lichtverhältnisse
  • Zeitdruck
  • starker Team- und Leistungsdruck
  • ständige Unterbrechungen, Störungen
  • hohe Arbeitsintensität
  • Arbeitsverdichtung
  • einseitige Arbeitsanforderungen
  • fehlende soziale Unterstützung
  • isoliertes Arbeiten
  • Umgang mit schwierigen Kunden/Emotionsarbeit
  • besondere Lage und Dauer der Arbeitszeiten (z. B. Schichtarbeit)
  • keine Entwicklungs- /Weiterbildungs­möglichkeiten



Frage 4 Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Arbeitsschutzbeauftragten und/oder eine zuständige Person für betriebliches Gesundheits­management?


Frage 5 Kennen Sie jedes einzelne Tätig­keits­feld im gesamten Unternehmen?


Frage 6 Kennen Sie die einzelnen Bean­spruchungen der Mitarbeiter in allen einzelnen Tätigkeitsbereichen?


Frage 7 Sehen die Führungskräfte neben der gesetzlichen Pflicht insbesondere einen Mehrwert für das gesamte Unternehmen mittels der Beachtung der physischen Beanspruchung der Mitarbeiter durch das Arbeitsumfeld?